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> Wasserversorgung
Diskutanten: | 3 Mitglieder in 6 Beiträgen |
Erstellung:
| 2012-12-30 durch goldfisch |
Aufrufe: | 11023 Mal |
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goldfisch
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Beiträge: 53
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#1
Wasserversorgung
2012-12-30 12:05
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Zu meiner Jahresabrechnung vom Hauswasser habe ich die neue Preisliste ab 1. Jänner bekommen: Die Bereitstellungsgebühr verteuert sich um 40 Prozent, der Wasserpreis um 3,84 %. Welche Rechtfertigung gibt e das mn eine Bereitstellungsgebühr um 40 % erhöht? Und den Wasserpreis auch über der Inflation erhöht?
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thp
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Beiträge: 254
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#2
AW: Wasserversorgung
2012-12-30 21:05
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Hallo Goldfisch
Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Man kann nur ein herzliches Dankeschön an die schwarze Stadtregierung sagen. Aber warte nur bis du Müll und Kanalrechnung bekommst. Dort geht es in der gleichen Art und Weise weiter. Für Müll und Wasser kann ich nur sagen, die Erhöhungen sind nicht notwendig. Mit den Mehr einnahmen sollen die Löcher in der Stadtgemeinde gestopft werden. (Obwohl dies nicht zulässig ist)
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goldfisch
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Beiträge: 53
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#3
AW: Wasserversorgung
2013-01-01 20:41
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Die schwarze Regierung in unserer Stadt ist eine schwere Entteuschung. Aber sie sit keinesfalls schlechter als die rote Stadtregierung war. Die rote Stadtregierung hat unsere Gemeinde herabgewirtschaftet, die schwarze macht auch nichts besser. Alleine der optische Zustand Korneuburgs wird immer verwahrloster. Nicht einmal das Laub vom Herbst ist entfernt, alles ist kaputt und verdreckt.
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wkytir
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Beiträge: 82
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#4
AW: Wasserversorgung
2013-01-22 22:29
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(thp) "Mit den Mehreinnahmen sollen die Löcher in der Stadtgemeinde gestopft werden. (Obwohl dies nicht zulässig ist)".
Wie darf ich das jetzt verstehen: "Nicht zulässig" heißt "gegen Gesetze/ Verordnungen verstoßend"?
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thp
Mitglied
Beiträge: 254
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#5
AW: Wasserversorgung
2013-01-23 07:05
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Verordnungen / Gesetze sind dehnbar. Eigentlich darf was im Gebührenhaushalt erwirtschaftet wird, nur im Gebührenhaushalt bleiben. Aber es steht auch was von "erweiterten wirkungsbereich". Beispiel: Bei Sanierung Wasserleitung muss links und rechts von der Grabung 20 cm der Strasse saniert werden. Der erweiterte Wirkungsbereich wäre, wenn die komplette Fahrbahn mit Geld vom Wasser saniert wird.
Weiteres Beispiel - die Strassenreinigung ist Aufgabe der Stadt. Auch hier kann der "erweiterte Wirkungsbereich" so ausgelegt werden, das die Strassenreinigung Müll erzeugt, und so von den Müllgebühren gezahlt werden muss.
Mit diesen Tricks spart sich die Stadt Geld und der Bürger zahlt Leistungen über Gebühren, und das finde ich nicht in Ordnung.
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wkytir
Mitglied
Beiträge: 82
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#6
AW: Wasserversorgung
2013-01-23 07:51
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Vielen Dank, thp, für die Erklärungen.
Für mich schließt sich der Kreis zur Syntegration, wo viel Geld zum Fenster rausgeworfen wurde, das in der Folge natürlich irgendwo (und das sind immer "wir", wer sonst) aufgetrieben werden muss.
-> also weiter im Thread "Syntegration"
(Das nächste Unsinnsprojekt, das wir auf Biegen und Brechen finanzieren müssen, ist die 4. Autobahnabfahrt - daran wird ja unerklärlicher Weise auch eisern festgehalten)
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