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Schwimmen in der Donau
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Wer will schon gerne lebensmüde sein, und das beim Baden? Die Hitze hat es uns allen in den letzten Tagen schwer gemacht, da sucht man schon gerne eine Abkühlung in der Donau. | |
| organisiert durch KO2100 |
Die Verkehrsordnung
In der Wasserstraßen Verkehrsordnung bin ich fündig geworden. Dort steht in §16.10, dass das Baden und Schwimmen unter Anderem an folgenden Orten verboten ist:
- 100m oberhalb bis 50m unterhalb von Hafeneinfahrten,
- 100m oberhalb bis 50m unterhalb von Anlegestellen für Fahrgastschiffe und
- 100m oberhalb bis 50m unterhalb von Werften.
Fazit
Kein Zutritt
Aber es wäre nicht ein Gesetzestext, wenn er nicht die eine oder andere Frage offen lassen würde. Jetzt stellt sich die Frage, ob das Werftgelände ein Hafen ist? Eine Anlegestelle für Fahrgastschiffe existiert dort tatsächlich in unmittelbarer Nähe des abgesteckten Schwimmbereichs, doch ist diese überhaupt noch in Betrieb? Und zu guter Letzt, ist die Werft eine Werft und bewirkt sie somit im gesamten Areal ein Badeverbot? Fragen über Fragen!
Zum Glück sind wir in Österreich, wo die Gesetzesauslegung eh einen gewissen Spielraum zugestanden bekommt, damit wir auch weiterhin zu den Ruderern schwimmen können!
Habe ich übrigens wieder gemacht, bitte nicht verraten, bin eh ganz am Rand geschwommen ;-)
Text + Photos: Richard Stawa
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